Tempo und Park -verstöße gehören zu den häufigsten Gründen für Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Oft weichen die Geldstrafen jedoch deutlich von denen in Deutschland ab und werden dadurch nicht selten zum kostspieligen Ärgernis. Das Portal billiger-mietwagen.de hat sich häufig verhängte Bußgelder in anderen Ländern genauer angesehen und gibt Tipps, worauf Mietwagen-Reisende im Ausland besonders achten müssen.
– Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h: In
Deutschland kostet dieser Verstoß maximal 35 EUR. In Italien
hingegen werden hierbei mindestens 170 EUR und damit mehr als
das Vierfache fällig. Richtig teuer wird zu schnelles Fahren in
Norwegen. Dort beginnen die Bußgelder bei 420 EUR und sind somit
zwölfmal so hoch wie in Deutschland.
– Falschparken: Auch die Mindestbußgelder für Falschparken sind im
Ausland oft um einiges teurer. In Deutschland beginnen die
Strafen bei 10 EUR, in Italien bereits bei 40 EUR. Spitzenreiter
sind Norwegen und die Niederlande. Dort beginnen die Bußgelder
für falsch geparkte Fahrzeuge bei 90 EUR.
– Handy am Ohr: Wer in Deutschland beim Telefonieren am Steuer
ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit 60 EUR Strafe
rechnen. In den Niederlanden wird es wesentlich teurer. Mit 230
EUR beläuft sich hier das Bußgeld auf das Vierfache.
– Zona Traffico Limitato (ZTL) in Italien: Hierbei handelt es sich
um Fahrverbotszonen für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr
in Innenstädten und Ortskernen. Die Schilder weisen nur auf
Italienisch auf das Fahrverbot hin und werden von Touristen oft
nicht verstanden. Wer unbeabsichtigt in der ZTL Auto fährt,
bekommt einen Bußgeldbescheid über mindestens 74 EUR. Wichtig zu
wissen: Fährt man beispielsweise bei der Parkplatzsuche immer
wieder erneut in die ZTL, wird das Bußgeld jedes Mal aufs Neue
fällig.
– IG-L auf Autobahnen in Österreich: Die Abkürzung IG-L steht für
“Immissionsschutzgesetz Luft” und wird aufgrund einer zu hohen
Schadstoffbelastung auf manchen Streckenabschnitten neben dem
Tempolimit auf der elektronischen Beschilderung angezeigt. Bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen in IG-L-Abschnitten erhöht sich
die Strafe um bis zu 75 % im Vergleich zum regulären Bußgeld.
Autofahrer, die mit einem Mietwagen unterwegs sind, müssen zusätzlich zum Bußgeld mit Bearbeitungsgebühren seitens der Autovermietung rechnen. Diese betragen je nach Land und Vermieter zwischen 30 EUR und 65 EUR pro Strafzettel. Besonders in der Zona Traffico Limitato in Italien kann hier bei mehrmaligem Befahren eine beachtliche Summe zusammenkommen.
“Autovermietungen haben keine Informationspflicht zu besonderen Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Land. Deshalb informieren wir unsere Kunden vor Reisebeginn per E-Mail über entsprechende Regelungen in der Urlaubsregion”, erklärt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de. Bemerkt man den Verstoß selbst (Blitzer, Strafzettel am Auto etc.), können Bearbeitungsgebühren durch die Autovermietung umgangen werden, indem der Mietwagen-Reisende das Bußgeld direkt bei der örtlichen Polizei bezahlt.